Auf die Architektur kommt es an!
Aperςu zu Schäubles Antiterrorgesetzvorschlägen, 21.Apr.07
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Auch wenn’s weh tut, aber Schäuble hat Recht, wenn er verlangt, dass den Strafverfolgungsbehörden
weitergehende Befugnisse bei der Terrorismusabwehr eingeräumt werden müssen. Denn, dass eine
angemessene Vorfeldermittlung ohne die Nutzung der Daten aus der Mautüberwachung möglich ist, das wird man
genauso wenig für möglich halten können, wie man es verantworten kann, dass in manchen, konkret begründeten
Einzelfällen die Unschuldsvermutung nicht aufgehoben, und eine verdeckte PC-Durchsuchung nicht ermöglicht
werden soll.
Nein, wer hier der Wahrheit die Ehre geben will, der wird erkennen müssen, dass das Terrorproblem zu
dramatisch ist, als dass man seiner Verantwortung als Politiker noch wird gerecht werden können, wenn man
dabei nicht auch an die Grenzen des rechtsstaatlich Möglichen herangeht.
Worauf man dabei allerdings bestehen muss, ist, dass alle diese Maßnahmen auch im Einzelfall nicht nur von
Justiz- und Ministerialbürokratie abgesegnet, überwacht und begleitet werden, sondern dass es hier eine eigene
parlamentarisch-fachliche Sonderkommission gibt, die ähnlich der Fiser-Courts in den USA, jede einzelne
Maßnahme genehmigen muss. Denn zu sehr wird hier in jedem Einzelfall am Geist des Grundgesetzes
herumgewerkelt, als dass man die Überwachung dieses Tuns alleine den Laufbahn- und Karriereexperten
überlassen kann.
Nein, nein, wer hier der Schwere des Vorgangs gerecht werden will, der wird ein ständiges
Vertrauenspersonengremium schaffen müssen, in dem Liberale und Datenschützer genauso sehr ihren Platz
finden können, wie wehrhafte Konservative und Ja-Sager auch. Denn nur, wenn er dieser Kommission (anders,
als beim Geheimdienstkontrollausschuss) auch eine unmittelbare, verbindliche staatsanwaltliche
Genehmigungskompetenz einräumt, dann wird sich hier auch kein Wildwuchs entwickeln können. Und so wird man
sich in diesem Fall den Rechtsstaat auch bewahren können. Denn zu sehr wird dieser nun auch einer aktiven
Bürgerkontrolle unterstellt sein, als dass man dieser jetzt nicht auch, wenigstens vorübergehend, eine
Sonderbefugnis wird erlauben können.
In allen anderen Fällen aber, wo diese Sondergesetze nur intrajustiziell und intraministerial überwacht werden
sollen, da wird man der Freiheit damit gar nicht dienen können. Denn zu sehr wird man damit nun einer geheimen
Staatspolizeitendenz Vorschub geleistet haben, als dass man den Terrorismus so noch wird verhindern können.
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