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Staaten können nicht idealistisch sein
Anmerkungen zur Kritik an der Doppelbödigkeit westlicher Auβenpolitik, erster Entwurf erstellt am 08.02.,
veroeffentlicht am 09.02.2011
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In diesen Tagen,
da sich das ägyptische Volk gegen die Diktatur auflehnt, wird „dem Westen“ gerne vorgehalten,
dass er das Mubarak-Regime viel zu lange gestűtzt habe, dass seine Auβenpolitik scheinheilig sei, und dass mit
Menschenrechtsverletztern keine Kooperation eingegangen werden dűrfte. Diese Haltung ist aus mehreren
Grűnden falsch. Warum das so ist, soll in den folgenden Punkten herausgearbeitet werden.

  • Individuen können sich dem Idealismus verschreiben, Organisationen aber, - und dazu gehören natűrlich
    auch Staaten -, können das nicht. Denn während sich Individuen jederzeit selbstbestimmt dazu entscheiden
    mögen, die zum Teil erheblichen materiellen und existentielle Risiken eines idealistischen Handelns
    bewusst in Kauf zu nehmen, sind die betroffenen Mitglieder von Organisationen der stellvertretenden
    Verfűgungsgewalt leitender Ausschűsse (Regierungen) unterworfen. Sie haben als nicht die Hoheit,
    jederzeit darűber zu befinden, ob sie diese und jene Entbehrung, die ihnen der Idealismus auferlegt, noch
    mittragen wollen, oder lieber an diesem und jenen Punkt des Aktionsverlaufs aussteigen wollen. Mit
    anderen Worten, die Untergebenen werden hier aus nicht unvermeidlichen Grűnden in eine Art Sippenhaft
    genommen, die angesichts der möglichen existentiellen Folgen eines idealistischen Dogmatismusses kaum
    zu rechtfertigen ist. Es ist daher durchaus unfair, von Regierungen zu erwarten, dass sie die Verantwortung
    fűr Härten űbernehmen, zu deren Inkaufnahme ihnen niemals explizit das Mandat erteilt worden ist.

  • Da die Völkergemeinschaft mittlerweile davon ausgeht, dass die Erhaltung des Friedens nicht mehr allein
    dem souveränen Belieben einzelner Staaten obliegt, sondern auch in globaler (UN-)Verantwortung
    verhandelt werden muss, wäre es gerade zu fahrlässig, mit unliebsamen Regierungen gar nicht erst in
    Interaktion treten zu wollen. Schliesslich wűrden in diesem Fall ja vor allem die Nachbarn dieses Regimes
    darunter zu leiden haben, dass der Rest der Welt hier einen konstruktiven Dialog verweigert. Denn nun
    wűrden diese Nachbarn ja ganz allein das Management des unliebsamen und unvorhersehbaren Regimes
    űbernehmen műssen. Und so wűrde in diesem Fall die Kriegsgefahr auch viel schwieriger zu bannen sein,
    als dies in einem angewandten System der kollektiven Sicherheit der Fall ist.  

  • Dass eine diplomatische Isolation von unliebsamen Regimen in der Regel nur zur Verletzung der nationalen
    Wűrde, und damit auch zu einer ungewollten Solidarisierung der Bevölkerung mit ihrem an sich verhassten
    Regenten fűhrt, das hat die Geschichte bereits mehrfach gezeigt (Irak, Iran).  Es kann daher keinen Zweifel
    daran geben, dass auch unliebsame Regime wenigstens zeitweise als Ausdruck der nationalen
    Souveranität gesehen werden műssen. Denn auch diese Regime sind die Folge komplexer historischer
    Prozesse, die alleine schon fűr ihr Vorhandensein eine gewisse Anerkennung verdient haben.

  • Darűber hinaus verlangt auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker, dass man nicht einfach so űber ein
    System hinweg geht, welches sich sich ein Land zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben hat. Denn
    natűrlich hat jedes Land doch wie selbstverständlich das Recht, zunächst mit sich selbst auszumachen,
    welches Regime es hier und heute haben will, und welches nicht. Dass die Verhandlungen darűber nicht
    selten auf der Basis feudaler Ungleichheit und Intoleranz gefűhrt werden, das ist in der Tat bedauerlich, ist
    aber angesichts des kulturellen Erbes verschiedener Völker nicht ohne weiteres zu ändern.

  • Damit aber wären wir nun beim Problem der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner
    Staaten angelangt. Denn dieses, in Zeiten des Kalten Krieges als sakrosankt angesehene Prinzip des
    internationalen Umgangs miteinander, ist mit dem Niedergang der Sowjetunion zurecht  aufgeweicht
    worden. Denn natűrlich wird niemand, schon aus Grűnden der Bewahrung des internationalen Friedens,
    einfach nur zusehen können, wenn universelle Menschenrechte anderswo auf der Welt mit Fűβen getreten
    werden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang aber stellt, ist nicht die, ob man sich zu den
    menschenunwűrdigen Vorgängen in einem anderen Land äussert oder nicht, sondern der entscheidende
    Punkt ist vielmehr der, wie man das tut ohne die űbrigen, oben aufgefűhrten moralischen, völkerrechtlichen
    und diplomatischen Pflichten (also: die Beachtung der nationaler Souveränität anderer Völker, das
    Verständnis fűr kulturelle Eigenheiten, die Bewahrung des internationalen Friedens, die Beachtung der
    legitimen materiellen Interessen der eigenen Bevölkerung) zu verletzen. Und hier kann die generelle
    Antwort nur lauten, dass die in diesen Tagen geforderte auβenpolitische Ächtung diktatorischer Regime
    erst dann angebracht sein kann, wenn diese Regime deutlich gegen bestehendes internationales Recht
    verstossen haben, und wenn das unter ihnen leidende Volk durch einen massenhaften Protest zum
    Ausdruck gebracht hat, dass es unter dem aktuellen System nicht mehr länger leben will. Ehe es zu diesem
    massenhaften, politischen Protest aber gekommen ist, bleibt den demokratischen Staaten anderswo gar
    keine andere Möglichkeit, als einen zwar kritischen, aber dennoch konstruktiven Dialog mit den
    unliebsamen Regimen zu fűhren. Denn, mehr als die diktatorischen Gesprächspartner hier und da darauf
    hinzuweisen, dass die Beachtung der Menschenrechte nur im eigenen, nationalen Interesse ist, wűrde nicht
    nur die Regeln der Höflichkeit verletzen, sondern auch eine Űberschreitung des eigenen
    Kompetenzbereiches darstellen.


Fazit: Die freundliche Zusammenarbeit des Westens mit dem Mubarak-Regime war so lange nicht nicht moralisch
verwerflich, solange man es nicht versäumt hat, die Einhaltung der Menschenrechte anzumahnen.  
© Landei Selbstverlag, Inh. Wilhelm Leonards, Gerolstein

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Scheinheiligkeit westlicher Aussenpolitik, Zusammenarbeit mit Diktatoren, Unterstuetzung des
Mubarak-Regimes, Kritik an westlicher Aussenpolitik,
Einforderung der Menschenrechte,
Aechtung unliebsamer Regime, Isolierung von Diktatoren, Idealismus und Realpolitik, Kooperation mit
Diktaturen